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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 38/08 (BFH) |
§§: | DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4, DBA-Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d |
Schlagwörter | Leitender Angestellter, Arbeitsort, Fiktion, Schweiz, Kapitalgesellschaft, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Wird die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz fällt, auch dann i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz in der Schweiz ausgeübt, wenn sie tatsächlich (überwiegend) außerhalb der Schweiz verrichtet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1660/03 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 836 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 84 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |