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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 2/10 (BFH) |
| §§: | KStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 3, HGB § 255 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Einbringung, Kapitalgesellschaft, Anteil, Anschaffungsnebenkosten, Betriebsausgabe |
| Rechtsfrage: | Ist die im Zusammenhang mit der Einbringung von Kapitalgesellschaftsanteilen angefallene Grunderwerbsteuer als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe oder als Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Anteile zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 08.12.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 4720/07 K, F |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 666 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 20.04.2011 |
| Erledigungs-Az: | I R 2/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 19 85 |