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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 21/03
§§: GrEStG § 5 Abs. 2, GrEStG § 6 Abs. 3, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 6
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Übergang, Grundstück, Gesamthand
Rechtsfrage: Inwieweit unterliegt der Erwerb eines Grundstücks durch eine GbR (Erwerberin) von einer GmbH (Veräußerin), die durch Umwandlung aus einem VEB hervorging, und deren sämtliche Geschäftsanteile zuvor durch einen der Gesellschafter der GbR, eine KG, erworben worden waren, der Grunderwerbsteuer? Wird die Steuer nach § 5 Abs. 2 GrEStG insoweit nicht erhoben, als die Erwerberin an der Veräußerin beteiligt war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.03.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 1147/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 38 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2005
Erledigungs-Az: II R 21/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 41 28