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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1461/10 (BVerfG)
§§: InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 3, InvZulG 1999 § 5, BGB § 137, InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
Schlagwörter Investitionszulage, Berechtigung, Anschaffung, Modernisierung, Hersteller, Herstellung
Rechtsfrage: Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999 - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 24.02.2010
Vorinstanz/AZ: III R 69/07
Vorinstanz/Fundstelle: DStRE 2010 S. 683
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 13 16
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 08.06.2011
Erledigungs-Az: 1 BvR 1461/10
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen