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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 4/96 |
§§: | AO 1977 § 34, AO 1977 § 125 Abs. 3 Nr. 4, AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 5, AO 1977 § 126 Abs. 2, AO 1977 § 219, ErbStG § 32 Abs. 1 S. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Testamentsvollstrecker, Haftung, Haftungsbescheid, Anhörung, Berufskammer, Mitwirkung, Verfahrensfehler, Heilung |
Rechtsfrage: | Inanspruchnahme eines Testamentsvollstreckers als Haftungsschuldner für die Erbschaftsteuer des Erben durch Haftungsbescheid nur nach Anhörung der zuständigen Berufskammer gemäß § 191 Abs. 2 AO 1977? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2509/90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.05.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 4/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 19 67 |