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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1358/01 (BVerfG)
§§: EStG § 10 e
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Verfassungsbeschwerde, Einkünfte, Grundförderung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen die BFH-Entscheidung: Verfassungsmäßigkeit der Abhängigkeit der Grundförderung nach § 10 e EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 27.03.2001
Vorinstanz/AZ: X B 142/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 75 17
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 09.06.2004
Erledigungs-Az: 2 BvR 1358/01
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - StEd 2004 S. 499