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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 36/98 |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 76, FGO § 96 |
Schlagwörter | Spekulationsgewinn, Grundstück, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Anteilsveräußerung |
Rechtsfrage: | Kein Spekulationsgewinn bei Kauf eines Grundstücks durch eine GbR und der ein Jahr später erfolgten Veräußerung aller GbR-Anteile, auch wenn das Grundstück der alleinige Vermögensgegenstand der Gesellschaft war. Ist die Vertragsauslegung des FG, es seien nicht die GbR-Anteile sondern das Grundstück sei veräußert worden, unzutreffend? Fehlerhafte Sachverhaltsermittlung, Überraschungsentscheidung, Verstoß gegen Akteninhalt?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1968/94 |
Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: IX R 75/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 23.10.2001 - IX R 75/98 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |