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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 58/07 (BFH)
§§: EStG § 13, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Feststellung, Übertragung, Grundbesitz, Betriebsaufgabe, Entnahme
Rechtsfrage: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei Übertragung von Grundbesitz auf die Kinder: Erzielt eine Miteigentümergemeinschaft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Mutter den Grundbesitz ihres landwirtschaftlichen Betriebs, für den keine Betriebsaufgabe erklärt wurde, aus privaten Gründen zu einem Zeitpunkt auf ihre Kinder übertragen hat, zu dem die Eigenbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs bereits seit langem eingestellt war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.08.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 4381/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 109
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 36 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.04.2010
Erledigungs-Az: IV R 58/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 16