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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 18/12 (BFH) |
§§: | VersStG § 10 Abs. 4, VersStG § 4 Nr. 5, VersStG § 8 Abs. 2 |
Schlagwörter | Versicherungsteuer, Anmeldung, Festsetzung |
Rechtsfrage: | Laufender Anmeldungszeitraum bei von der Versicherungsteuer befreiten Entgelten: Verfügt ein Versicherungsunternehmen auch dann über einen "laufenden Anmeldungszeitraum", wenn es nur von der Versicherungsteuer befreite Entgelte erzielt? Ist unter "laufender Anmeldungszeitraum" jeder Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung zu verstehen? War das Finanzamt befugt Mehrsteuern nach einer Außenprüfung mit dem Versicherungsteuerbescheid Juni 2006 für den Prüfungszeitraum 2000 - 2003 festzusetzen, da die Festsetzung zusammen mit der Festsetzung für einen "laufenden Anmeldungszeitraum" aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3180/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1213 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 14 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2014 |
Erledigungs-Az: | II R 18/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 03 61 |