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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 51/11 (BFH) |
§§: | AO § 374, AO § 5, UStG § 11 |
Schlagwörter | Einfuhrabgaben, Haftung, Steuerhehlerei, Ermessen |
Rechtsfrage: | Haftung für Einfuhrabgaben wegen Beihilfe zur Steuerhehlerei (Anmietung eines Fahrzeugs zum Transport unverzollter unversteuerter Zigaretten). Hätte das HZA bei seiner Ermessensentscheidung den Umfang der Tatbeteiligung, den geringen finanziellen Vorteil und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klägers berücksichtigen müssen? Gehört die Tabaksteuer zur Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 120/08 (2) |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 51/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 19 55 |