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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 62/07 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung, Darlehenszinsen, Zinsen, Werbungskosten, Darlehen |
Rechtsfrage: | Schuldzinsenabzug bei kreditfinanzierten Lebensversicherungsbeiträgen: Sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Beiträgen für Kapitallebensversicherungen, welche der Besicherung von Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungskosten vermieteter Immobilien dienen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 17 K 2330/06 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 23 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 62/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 13 46 |