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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 16/14 (BFH) |
§§: | EStG § 1 Abs. 3 Satz 2, EStG § 1 a Abs. 1 Nr. 2, EStG § 26 |
Schlagwörter | Unbeschränkte Steuerpflicht, Wesentlichkeitsgrenze, Ausland, Zusammenveranlagung, Grundfreibetrag, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Sind bei der Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten die Einkunftsgrenzen des § 1 a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unmittelbar auf die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten anzuwenden, oder muss mindestens ein Ehegatte allein zusätzlich die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG erfüllen? Muss der Steuerpflichtige für die Anwendung des § 1 a Abs. 1 Nr. 2 EStG selbst als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG zu behandeln sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 385/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 16/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 22 55 |