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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: GrS 3/99
§§: EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Eigenkapitalvermittlungsprovisionen, Herstellungskosten, Betriebsausgaben
Rechtsfrage: Sind von einer in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG geführten Fondsgesellschaft eines geschlossenen Immobilienfonds an Vermittler gezahlte Eigenkapitalvermittlungsprovisionen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln, wenn die Vermittler zugleich Kommanditisten des Immobilienfonds sind, jedoch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Provisionen verdeckte Kaufpreiszahlungen für das Grundstück oder verdeckte Herstellungskosten für das Gebäude gewesen sein könnten (Vorlagebeschluß des 4. Senats vom 29.4.1999 IV R 40/97)?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 20.02.1997
Vorinstanz/AZ: I 238/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 786
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 97 17 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2001
Erledigungs-Az: IV R 40/97
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Vorlage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 10 84