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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 9/11 (BFH) |
§§: | InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35, AO § 34 |
Schlagwörter | Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Einkommensteuer, Nachforderung, Aufteilung, Insolvenzverwalter, Steuerklasse |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer Einkommensteuernachforderung, die in einem Veranlagungszeitraum nach dem Jahr der Verbraucherinsolvenzverfahrenseröffnung entsteht und die auf Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit beruht, auch wenn er nur teilweise über dem Pfändungsfreibetrag liegt, generell vollumfänglich um eine Masseverbindlichkeit oder muss der Steueranspruch aufgeteilt werden? Aufteilungsmaßstab? Pflicht zur Wahl der "richtigen" Steuerklasse durch Insolvenzverwalter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1231/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 11 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 9/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 90 |