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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 8/11 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Zukunftssicherung, Rentenversicherung, Versicherungsbeitrag, Arbeitslohn, Eigenbetriebliches Interesse, Anrechnung, Pensionszusage |
Rechtsfrage: | Stellt die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe auf die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen aus einem Pensionsvertrag angerechnet werden sollen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3052/07 H (L) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 28 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.09.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 8/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 30 70 |