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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 48/12 (BFH)
§§: EStG § 35 Abs. 2 Satz 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 7 Satz 2 Nr. 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Veräußerungsgewinn, Gesellschafterwechsel, Zurechnung
Rechtsfrage: Ist ein auf Veräußerungsgewinne entfallender Gewerbesteuermessbetrag bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft nur den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen, die gewerbesteuerpflichtige Veräußerungsgewinne erzielt haben, oder ist er "nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels" (§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG) auf alle im Wirtschaftsjahr beteiligten Gesellschafter aufzuteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.11.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 2305/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 368
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2016
Erledigungs-Az: IV R 48/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 40