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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 18/13 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8
Schlagwörter Kinderbetreuungskosten, Betreuung, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG verfassungswidrig, soweit diese für die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten von Kindern unter drei Jahren die Erwerbstätigkeit beider Elternteile voraussetzen, da es einerseits an einer sachlich gebotenen Differenzierung hinsichtlich des Umfangs der Berufstätigkeit fehlt und andererseits weitere Zwangsläufigkeitsgründe in die gesetzliche Regelung hätten einbezogen werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.12.2012
Vorinstanz/AZ: 14 K 1455/11 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 18 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2013
Erledigungs-Az: III R 18/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 73