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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1503/12 (BVerfG) |
| §§: | BGB § 657, EStG 2002 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG 2002 § 22 Nr. 3, EStG 2002 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 |
| Schlagwörter | Big Brother, Gewinn, Einkommensteuer, Sonstige Einkünfte, TV, Fernsehen |
| Rechtsfrage: | "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes - Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 24.04.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | IX R 6/10 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 237 S. 197 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 14 27 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 24.04.2015 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1503/12 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |