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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 45/01
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1629 a, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Kapitaleinkünfte, Minderjähriger
Rechtsfrage: Wurden dem minderjährigen Sohn von den Eltern GmbH-Anteile geschenkt und -mangels Abgabe von Steuererklärungen für die GmbH- verdeckte Gewinnausschüttungen geschätzt, schließt dann die neu eingeführte Minderjährigenhaftungsbeschränkung (§ 1629 a BGB) eine Besteuerung dieser verdeckten Gewinnausschüttungen beim -nunmehr volljährig gewordenen- Sohn aus, wenn dieser niemals Geld von der GmbH erhalten hat und er beim Eintritt in die Volljährigkeit vermögenslos war? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.09.2001
Vorinstanz/AZ: 11 K 167/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 135
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 54 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2003
Erledigungs-Az: VIII R 45/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 46 60