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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 33/14 (BFH) | 
| §§: | AEUV Art. 266, FGO § 74, AO § 236 | 
| Schlagwörter | Zucker, Zinsen, Aussetzung des Verfahrens, EG, EU | 
| Rechtsfrage: | Berechnung der Produktionsabgabe Zucker (B-Abgabe) für das Zuckerwirtschaftsjahr 2002/2003 und der Zinsen. Hätte das FG das Verfahren aussetzen müssen, weil der EuGH mit Urteil den zuständigen Gemeinschaftsorganen eine Neuregelung nach Ungültigerklärung der VO (EG) Nr. 1193/2009 aufgegeben hat? - Sind die vom HZA auf die erstatteten Beträge zu zahlenden Zinsen ab dem Tag der Rechtshängigkeit oder ab dem Tag der Zahlung der Beträge zu berechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt | 
| Vorinstanz/Datum: | 10.07.2013 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 477/13 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 76 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.09.2015 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 33/14 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 02 76 | 
