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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 21/07
§§: KraftStG § 7 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 4, InsO § 35
Schlagwörter Steuerschuldner, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Massebefangenheit, Freigabeerklärung, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Insolvenzverwalter als Kraftfahrzeugsteuerschuldner: Ist der Insolvenzverwalter auch dann bis zur verkehrsrechtlichen Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (Kfz) Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer, wenn das streitgegenständliche Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags nicht mehr im Vermögen der Insolvenzschuldnerin vorhanden war (das Kfz war zur Fahndung ausgeschrieben und konnte bis heute nicht ermittelt werden) und somit nach dem Insolvenzrecht keine Massebefangenheit des Fahrzeugs vorlag? - Endet eine etwaige Kraftfahrzeugsteuerpflicht spätestens mit der Freigabe des Kfz aus der Masse? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.02.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 1140/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2007
Erledigungs-Az: IX R 21/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 05 18