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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 53/11 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fahrzeitersparnis, Fahrtkosten, Fiktion, Berechnungsmethode |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen kann der Berechnung der Entfernungspauschale statt der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine offensichtlich verkehrsgünstigere Wegstrecke zugrunde gelegt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2732/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 107 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 40 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.04.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 53/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 18 69 |