Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 25/09 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 4
Schlagwörter Irrige Beurteilung, Bestimmter Sachverhalt, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Begriffe "irrige Beurteilung" und "bestimmter Sachverhalt" im Sinne von § 174 Abs. 4 AO: Ist der Anwendungsbereich des § 174 Abs. 4 AO trotz vorangegangenem fehlerhaften Einkommensteuerbescheid für 1999 eröffnet, wenn die auf Betreiben des Steuerpflichtigen erfolgte Änderung des Einkommensteuerbescheids für 1998 dazu führt, dass eine widerstreitende Steuerfestsetzung in der Weise vorliegt, dass der Sachverhalt einerseits durch Änderung des Einkommensteuerbescheids 1998 einer zutreffenden Besteuerung zu Gunsten des Klägers zugeführt worden ist, andererseits aber die damit zusammenhängende steuerliche Konsequenz für den Veranlagungszeitraum 1999 nicht gezogen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 16.06.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 177/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2010
Erledigungs-Az: IX R 25/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 29 63