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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 49/09 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a
Schlagwörter Zinsen, Steuerpflicht, Lebensversicherung, Darlehen
Rechtsfrage: Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, wenn die Lebensversicherung zur Besicherung eines in Zusammenhang mit der Finanzierung einer Praxisübernahme aufgenommenen Darlehens eingesetzt wird und neben den begünstigten Anschaffungskosten auch eine teilweise steuerschädliche Darlehensverwendung, die zum Überschreiten der Bagatellgrenze in Höhe von 2.556 EUR (vgl. Rdnr. 16 des BMF-Schreibens in BStBl I 2000 S. 1118) führt, erfolgt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.06.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 1646/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 409
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 03 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2011
Erledigungs-Az: VIII R 49/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 03 25