
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 34/98 |
§§: | FGO § 120 Abs. 2 Satz 2, UStG § 4 Nr. 12 J: 1993, FGO § 76 |
Schlagwörter | Beherbergung, Fremder, kurzfristige Vermietung, Mietvertrag, Mietverhältnis, Flüchtling, Obdachloser |
Rechtsfrage: | Ist die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Obdachlosen gegen Kostenübernahmescheine eine kurzfristige Beherbergung von Fremden (Mietvertrag) und somit nicht steuerfrei?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 5142/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.1999 |
Erledigungs-Az: | V R 34/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 51 47 |