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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 29/02
§§: EStG § 8 Abs. 1 Satz 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 9
Schlagwörter Arbeitslohn, Sachbezug, Geld, Währung
Rechtsfrage: Stellt der regelmäßig einer Aushilfskraft als zusätzliche Leistung in ausländischer Währung überlassene Geldbetrag eine "Geldeinnahme" (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EStG) und damit Arbeitslohn dar oder sind diese Devisen ein "Sachbezug", auf den die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG Anwendung findet? Sind Zuwendungen in ausländischer Währung der Ausgabe von sonstigen Sachbezügen wie Tankgutscheinen oder Eintrittskarten gleichzusetzen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.02.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 164/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 669
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2004
Erledigungs-Az: VI R 29/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 03 72