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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 86/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit
Rechtsfrage: Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" eines leitenden Vertriebsingenieurs ohne eigenen Arbeitsplatz, wenn er die wesentlichen Leistungen seiner Tätigkeit im Arbeitszimmer verrichtet und die Kunden vor Ort lediglich zur Präsentation seiner Arbeit und zur Betreuung aufsucht (Anteil der Außendiensttätigkeit ca. 40 v.H.)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 07.02.2001
Vorinstanz/AZ: III 217/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2003
Erledigungs-Az: VI R 86/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 37 06