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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 24/10 (BFH)
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst. g, UStG 1999 § 2 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2, Richtlinie 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter Entgelt, Steuerfreiheit, Haftung, Geschäftsführung
Rechtsfrage: Ist die Haftungsvergütung als umsatzsteuerbares, gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG 1999 umsatzsteuerfreies Entgelt anzusehen, wenn eine nicht am Kapital beteiligte Komplementär-GmbH neben der Geschäftsführung auch die Haftung gegenüber mehreren Kommanditgesellschaften übernimmt (entgegen BMF-Schreiben vom 31.5.2007 IV A 5-S 7100/07/0031, 2007/0222008, BStBl I 2007 S. 503)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.05.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 7183/06 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 25 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2011
Erledigungs-Az: V R 24/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 13 61