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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 67/14 (BFH) |
§§: | EStG § 4, EStG § 5, KultPflAZV § 4 Abs. 8, BGB § 96 |
Schlagwörter | Immaterielles Wirtschaftsgut, Wertermittlung, Bilanzierung, Grund und Boden |
Rechtsfrage: | Stellen die im Rahmen der landwirtschaftlichen Marktordnung der Europäischen Union durch die Kulturpflanzenausgleichszahlungsvorordnung (KultPflAZV) gewährten Prämienberechtigungen einen wertbildenden Faktor des Grund und Bodens oder ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar? Sind Entgelte, die für derartige Prämienberechtigungen - separat oder zusammen mit dem Grund und Boden - gezahlt werden, bei Wegfall der Prämienberechtigung gewinnmindernd zu erfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.08.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 37/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 245 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 79 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |