Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-229/15 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 18 Buchst. c, Richtlinie 2006/112/EG Art. 187
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Polen, Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung, Berichtigungszeitraum
Rechtsfrage: Ist Art. 18 Buchst. c der RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass Sachanlagen des Steuerpflichtigen - wenn der Steuerpflichtige die Vorsteuer für ihre Anschaffung abgezogen hat - nach Ablauf des in Art. 187 der Richtlinie geregelten Berichtigungszeitraums bei einer Aufgabe der Tätigkeit durch ihn nicht der Besteuerung unterliegen und im Liquidationsverzeichnis nicht zu erfassen sind, wenn der gesetzlich festgelegte Zeitraum für die Berichtigung der Vorsteuer für ihre Anschaffung, der sich nach ihrer veranschlagten Nutzungsdauer im Unternehmen des Steuerpflichtigen bestimmt, abgelaufen ist, oder dahin gehend, dass die Sachanlagen bei einer Aufgabe der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ungeachtet des Berichtigungszeitraums der Besteuerung unterliegen?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 294 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.06.2016
Erledigungs-Az: Rs C-229/15