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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 4/13 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Selbständige Arbeit, Ingenieur, Vergleichbarkeit, Nachweis, Freiberufliche Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Welche Anforderungen sind an den Nachweis für die Ausübung eines ingenieurähnlichen Berufs durch den auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätigten Kläger zu stellen? Divergenz der Vorentscheidung zu den BFH-Urteilen vom 11.7.1991 IV R 73/90 (BFHE 165 S. 221, BStBl 1991 II S. 878 = SIS 91 21 25) und vom 4.5.2004 XI R 9/03 (BFHE 206 S. 233, BStBl 2004 II S. 989 = SIS 04 37 78), weil sich das FG bei seiner Urteilsfindung ausschließlich auf ein eingeholtes Sachverständigengutachten stützt? Verstoß gegen das Prinzip der richterlichen Überzeugung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2146/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 05 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.05.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 4/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 16 60 |