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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 59/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Umsatztantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Handelt es sich bei mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarten Zahlungen um eine als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Umsatztantieme oder um möglicherweise als Betriebsausgabe abzugsfähige Umsatzprovisionen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.04.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 810/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 76 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.09.2002
Erledigungs-Az: I R 59/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 40