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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-384/01 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 12 Abs. 3 Buchst. a und b
Schlagwörter EG, Umsatzsteuer, Tarif, Steuersatz, Gas, Strom
Rechtsfrage: Hat die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 12 Abs. 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, dass sie auf den unveränderlichen Teil der Preise für die Lieferung von Gas und Elektrizität über öffentliche Leitungsnetze einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwendet?
Vorinstanz: Kommission ./. Französische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2001 Nr. C 348 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.05.2003
Erledigungs-Az: Rs C-384/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 27 14