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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-267/15 (EuGH) |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Grundstück, Gebäudeteil, Vermietung, Nutzung, Überlassung |
Rechtsfrage: | Hat ein Steuerpflichtiger in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Steuerpflichtige ein Gebäude hat bauen lassen und zu einem nicht kostendeckenden Preis verkauft hat, während der Käufer des Gebäudes einem Dritten einen bestimmten Teil dieses Gebäudes zur unentgeltlichen Nutzung überlässt, ein Recht auf Vorsteuerabzug der gesamten für den Bau des Gebäudes in Rechnung gestellten Umsatzsteuer oder nur eines Teils dieser Umsatzsteuer proportional zu den Gebäudeteilen, die der Käufer für wirtschaftliche Tätigkeiten nutzt (im vorliegenden Fall Vermietung gegen Entgelt)? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2015 Nr. C 262 S. 10 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 22.06.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs C-267/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 14 67 |