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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-177/07 (EuG)
§§: EG Art. 230, EG Art. 87
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Digitaldecoder, Italien, Fernsehen
Rechtsfrage: Ist auf der Grundlage von Art. 230 EG die Entscheidung der Kommission vom 24.1.2007 - und insbesondere deren Art. 1 bis 3 - über die staatliche Beihilfe C 52/2005 nichtig, die die Italienische Republik für die Bezuschussung von Digitaldecodern in Italien gewährt hat?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 170 S. 31
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 15.06.2010
Erledigungs-Az: Rs T-177/07