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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 9/04
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 14, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Änderung, Neue Tatsache, Treu und Glauben, Sachaufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht, Landwirtschaft, Grundstück
Rechtsfrage: Ist das FA aus Gründen von Treu und Glauben gehindert, nachträglich bekannt gewordene Tatsachen in einem Steuerbescheid zu berücksichtigen, weil es ohne weitere eigene Ermittlungen den Verkehrswert eines Grundstücks bei Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs unter Zugrundelegung eines vom Stpfl. vorgelegten Gutachtens angesetzt hat, der Stpfl. es aber seinerseits unterlassen hat, das FA darüber in Kenntnis zu setzen, dass er -noch vor Abgabe der Steuererklärung- das Grundstück zu einem Mehrfachen des im Gutachten festgestellten Wertes veräußert hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.05.2002
Vorinstanz/AZ: 7 K 1486/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2005
Erledigungs-Az: IV R 9/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 06 76