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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 53/99 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Promotion |
Rechtsfrage: | Befindet sich ein Kind, das im Anschluß an das Staatsexamen (Magister Artium) zur Vorbereitung auf die Promotion sein Studium fortsetzt nur dann in Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG, wenn die Promotion das Studium anstelle eines Diploms oder Staatsexamens abschließt oder in der maßgeblichen gesetzlichen Regelung über den Ausbildungsgang als alleiniger Abschluß vorgesehen ist, auch wenn das angestrebte Berufsziel als Hochschullehrer die Promotion nebst Habilitation vorsieht? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 05.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1769/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.1999 |
Erledigungs-Az: | VI R 53/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 20 |