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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-43/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 90/434/EWG Art. 2 Buchst. c und i
Schlagwörter Einbringung, Unternehmensteil, Darlehen
Rechtsfrage: Fragen der Auslegung des Art. 2 Buchst. c und i Richtlinie 90/434/EWG bei Einbringung von Unternehmensteilen, wenn im Rahmen des betreffenden Vorgangs das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der einbringenden Gesellschaft mit Ausnahme eines kleineren Aktienpakets und des Kapitals eines von der einbringenden Gesellschaft aufgenommenen Darlehens in eine andere Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) eingebracht wird?
Vorinstanz: Vestre Landsret
Vorinstanz/Datum: 09.02.2000
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 122 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.01.2002
Erledigungs-Az: Rs C-43/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 04 16