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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 10/15 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 291
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Restschuldbefreiung, Treuhänder, Steuererstattung
Rechtsfrage: Nach Erlass eines Nachtragsverteilungsbeschlusses hat das Finanzamt das sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ergebende Guthaben direkt dem (ehemaligen) Insolvenzschuldner überwiesen und den Bescheid ihm bekannt gegeben. Auf Antrag der Treuhänderin auf Erstattung an sie hat das Finanzamt einen Abrechnungsbescheid erlassen. Setzt die Auskehrung eines Steuererstattungsanspruchs an die Insolvenzmasse eine an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder wirksam bekannt gegebene Steuerfestsetzung voraus? - War der Abrechnungsbescheid über dessen Tenor hinreichend bestimmt? - Sind bei der Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit eines Nachtragsverteilungsbeschlusses die von der Rechtsprechung zu § 46 AO entwickelten Anforderungen entsprechend anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.02.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 769/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2016
Erledigungs-Az: VII R 10/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 41