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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 30/09 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Lebensversicherung, Zinsen, Steuerpflicht, Darlehen
Rechtsfrage: Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen wegen Verpfändung der Versicherungsansprüche zur Sicherung eines Darlehens, das der Finanzierung eines Bausparguthabens - und damit einer Forderung - gedient hat? Wird das Gesamtdarlehen infiziert, wenn nur ein Teil davon für steuerschädliche Zwecke verwendet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.05.2009
Vorinstanz/AZ: 11 K 4217/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 31 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2011
Erledigungs-Az: VIII R 30/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 03 24