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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 42/06 |
§§: | EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 110 |
Schlagwörter | Antragsveranlagung, Pflichtveranlagung, Schätzung, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Ist nach Erlass und Aufhebung eines auf 0 DM lautenden Schätzungsbescheides bei versäumter Antragsveranlagungsfrist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn neben nichtselbständigen Einkünften nur noch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, die höher sind als 800 DM (410 EUR)? Zum Begriff "einkommensteuerpflichtige Einkünfte". - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | II 1002/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 43 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 42/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |