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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 55/97
§§: EStG § 16 Abs. 2, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 39
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, rückwirkendes Ereignis, Zurechnung, Wirtschaftliches Eigentum, Grundstück
Rechtsfrage: Ist ein Grundstück dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen, wenn zugunsten der Grundstücksübergeber (Eltern) im Grundbuch ein bedingter Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums eingetragen ist? - Führt die Geltendmachung und Durchsetzung des Rückübertragungsanspruchs und damit der Wegfall eines Teils des Eigentums im Jahr 1996 zu einem rückwirkenden Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977; ist ein Betriebsaufgabegewinn des Jahres 1989 insoweit abzuändern? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.05.1997
Vorinstanz/AZ: 13 K 738/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.1998
Erledigungs-Az: XI R 55/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 50 11