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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 43/12 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, LStR 2011 Abschn. 9.4 Abs. 3 Satz 5, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kunde, Regelmäßige Arbeitsstätte, Entfernungspauschale, Einsatzwechseltätigkeit, Verpflegungsmehraufwand, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Kann ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses nur bei einem ganz bestimmten Unternehmen (Entleiher) in dessen betrieblicher Einrichtung eingesetzt werden kann, eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher begründen (ex ante-Betrachtung unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1226/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1826 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 43/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 27 91 |