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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-365/02 (EuGH) |
| §§: | RL 83/183/EWG Art. 1 Abs. 1, RL 83/183/EWG Art. 1 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Umzugsgut, Verbrauchsteuer, Einfuhr, |
| Rechtsfrage: | Ist Art. 1 EWGRL 183/83 (Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat) dahin auszulegen, dass die Kraftfahrzeugsteuer gemäß dem Autoverolaki, die auf Kraftfahrzeuge erhoben wird, die aus einem anderen Mitgliedstaat als Umzugsgut nach Finnland eingeführt werden, eine Verbrauchsteuer im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie oder eine spezifische Abgabe für die Benutzung dieser Gegenstände innerhalb des Landes im Sinne von Art. 1 Abs. 2 ist? |
| Vorinstanz: | Korkein Hallinto-oikeus (Finnland) |
| Vorinstanz/Datum: | 10.10.2002 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2002 Nr. C 323 S. 25 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 15.07.2004 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-365/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 28 55 |