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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 73/04
§§: DBA IRL Art. 22 Abs. 2 Buchst. a, AO 1977 § 42, FGO § 126 Abs. 5
Schlagwörter Ausland, Gestaltungsmissbrauch, Kapitalgesellschaft, Rechtsform, Schachtelbeteiligung, Bindung, zweiter Rechtsgang, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: 1. Kann eine inländische Kapitalgesellschaft für Gewinnausschüttungen einer irischen Kapitalanlagegesellschaft in IFSC (Dublin Docks) in der Rechtsform einer unlimited company having a share capital das Schachtelprivileg nach dem DBA-Irland beanspruchen (vgl. dazu Senats-Urteil vom 25.2.2004 I R 42/02, DStRE 2004 S. 992)? - 2. Inwieweit ist der BFH im zweiten Rechtsgang an seine dem zurückverweisenden Urteil im ersten Rechtsgang zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden, wenn sich die Rechtsprechung des BFH seit dem Ergehen des zurückverweisenden Urteils im ersten Rechtsgang geändert hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.09.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 51/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 106
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 10 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2005
Erledigungs-Az: I R 73/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache