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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 27/98
§§: BewG § 129 , RBewDB § 33 Abs. 1, RBewDB § 34
Schlagwörter Einheitsbewertung, Mehrfamilienhaus, Neue Bundesländer, Umbau, Heizung, Miete, Wertverhältnisse
Rechtsfrage: Einheitsbewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet. Wertfortschreibung auf den 1.1.1995 für ein in Berlin/Ost belegenes Mietwohngrundstück wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nach Einbau einer Zentralheizung mit zentraler Wasserversorgung (bisher Ofenheizung) im Jahr 1994. Ist als Jahresrohmiete (Wertverhältnisse 1.1.1935) die tatsächlich gezahlte Miete, erhöht um einen Zuschlag für Zentralheizung, oder die geschätzte Miete - entsprechend der Rundverfügung der OFD Berlin vom 5.12.1994 Nr. 105/94, unter P. 3 b - anzusetzen (siehe auch gleichlautender Erlaß der obersten Finanzbehörden der neuen Bundesländer vom 19.1.1993, BStBl I 1993, 173 unter P. 4.3.)? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 28.01.1998
Vorinstanz/AZ: 2132/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 991
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2000
Erledigungs-Az: II R 27/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 52 11