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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 39/11 (BFH) |
§§: | AStG § 15, AO § 42, EStG § 15 b, EStG § 15 a |
Schlagwörter | Stiftung, Gestaltungsmissbrauch, Feststellung, Verlust, Steuerstundungsmodell, Ausland |
Rechtsfrage: | Ausländische Stiftung: Liegt ein steuerrechtlicher Gestaltungsmissbrauch vor, wenn der Stiftungszweck erst nach 8 Jahren erfüllt wird? Ist für solch eine rechtsmissbräuchlich gegründete Stiftung eine Feststellung von Verlusten ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1723/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.05.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 39/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 18 00 |