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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/10 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 2, AO § 42
Schlagwörter Schiff, Fonds, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Gestaltungsmissbrauch, Absetzung für Abnutzung, Nutzungsdauer
Rechtsfrage: Handelt es sich bei im Rahmen der Gründung und Platzierung eines Ein-Schiffs-Fonds in der Rechtsform einer gewerblich tätigen GmbH & Co. KG angefallenen Gebühren, Honoraren und Kosten um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, oder liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, der in entsprechender Anwendung der BFH-Rechtsprechung zu geschlossenen Immobilienfonds zur Aktivierung der Aufwendungen als Anschaffungs(-neben)kosten des Tankschiffs führt? Ist die Nutzungsdauer des Schiffes anhand der amtlichen AfA-Tabelle zu bestimmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.12.2009
Vorinstanz/AZ: 10 K 3719/05 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 07 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2011
Erledigungs-Az: IV R 8/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 16 61