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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 28/11 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Inhaberschuldverschreibung, Finanzinnovation, Negative Einnahme, Einkünfteerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | Verluste aus der Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ist für die Beurteilung einer Totalüberschussprognose in dem Fall, dass dem Erwerb der Inhaberschuldverschreibung ein Erwerbsvorbereitungsgeschäft vorgeschaltet ist, auf den Abschluss des Erwerbsvorbereitungsgeschäfts (hier: Erwerb eines Optionsscheins) abzustellen? Ist in dem Fall, dass eine Totalüberschussprognose nicht möglich erscheint (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c 2. Alternative EStG), Einkünfteerzielungsabsicht zu vermuten? Ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus den erworbenen Finanzanlagen zulässig (sog. Gesamtplanrechtsprechung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 190/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 29 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 28/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 03 10 |