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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 29/99
§§: EGV Art. 2, AO § 193, GG Art. 3
Schlagwörter Außenprüfung, Gemeinschaftsrecht, Gleichheitsgrundsatz, Ausland, EU, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verstößt das Rechtsinstitut der Außenprüfung wegen der unterschiedlichen Behandlung aufgrund unzureichender Prüfungskapazität gegen Verfassungsrecht und wegen der unterschiedlichen Praxis in anderen EU-Ländern gegen Gemeinschaftsrecht?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 24.08.1998
Vorinstanz/AZ: 8 K 6405/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.1999
Erledigungs-Az: I B 29/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet - ohne Begründung