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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 32/12 (BFH)
§§: EStG § 52 Abs. 55 j Satz 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Pflichtveranlagung, Anspruchsberechtigung, Anwendungsvorschrift, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 55 j Satz 1 EStG zu § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass aufgrund der Rechtsänderung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durch das JStG 2007 ein bereits mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres entstandener Anspruch auf Veranlagung nicht nachträglich entzogen werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 31.01.2012
Vorinstanz/AZ: 8 K 196/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.01.2013
Erledigungs-Az: VI R 32/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 26