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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/12 (BFH)
§§: EStG § 64, EStG § 62, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60
Schlagwörter Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Haushalt
Rechtsfrage: Hat ein in Deutschland wohnender griechischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern die in Griechenland lebende Großmutter das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat? Oder ist die Großmutter gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 23.04.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 238/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1682
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2016
Erledigungs-Az: III R 62/12
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 31/12 ist durch Beschluss vom 27.9.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 31/12 wurde wieder aufgenommen. -- abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 62/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 21