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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 50/03 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 516, BGB § 1360, BGB § 1360 a Abs. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Ehegatten, Unterhaltsleistung, Haushaltsgeld |
Rechtsfrage: | Sind die als Haushaltsgeld deklarierten Zahlungen an den Ehegatten dann als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer zu unterwerfen, wenn die Zahlungen nicht dem Familienunterhalt gemäß §§ 1360, 1360 a BGB dienen, sondern anderweitig zum Vermögensausgleich unter den Ehegatten verwendet werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 109/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 16 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 50/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 25 42 |