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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/07
§§: EStG § 4 a Abs. 2 Nr. 2, EStG § 25 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Gewinnanteil, Gesellschafter, Personengesellschaft, Ausscheiden, Wirtschaftsjahr, Zuordnung
Rechtsfrage: Ist im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr der Gewinnanteil bereits im Jahr des Ausscheidens (hier: Streitjahr 2003) oder entsprechend dem Wortlaut des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 EStG erst im Veranlagungszeitraum 2004 zu versteuern, in dem das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft endet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.02.2007
Vorinstanz/AZ: 7 K 5172/04 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2010
Erledigungs-Az: X R 8/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 83