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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 36/01 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 S. 1, AO 1977 § 176 |
Schlagwörter | Vorkosten, Erhaltungsaufwand, Anschaffungsnaher Aufwand, Wesentliche Verbesserung |
Rechtsfrage: | In welcher Höhe sind Kosten für umfangreiche Baumaßnahmen vor Selbstbezug eines erworbenen Einfamilienhauses als nach § 10 e Abs. 6 EStG sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand (Beseitigung verdeckter Mängel) oder als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand (wesentliche Verbesserung des Gebäudes) zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 208/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 965 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 36/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 05 |