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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 1/17 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Steuerbare Leistung, Vorsteuerabzug, Schadensersatz, Unternehmerische Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Aufwendungsersatzansprüchen gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzer: Handelt es sich bei Zahlungen, die ein Unternehmer, der Inhaber von Urheberrechten ist, von durch eine Rechtsanwaltskanzlei abgemahnten Urheberrechtsverletzern erhält, um nicht steuerbaren Schadensersatz oder liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen dem Inhaber der Urheberrechte und den Urheberrechtsverletzern vor? - Steht dem Rechteinhaber der Vorsteuerabzug aus den anwaltlichen Dienstleistungen zu, welche zur Geltendmachung der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche notwendig waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7078/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 240 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 00 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.02.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 1/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 05 51 |