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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 80/07 (BFH) |
§§: | AO § 227, AO § 238, InvZV § 9 |
Schlagwörter | Erlass, Zinsen, Aufrechnung, Rückzahlung |
Rechtsfrage: | Sind Rückforderungszinsen wegen Ermessensreduzierung auf Null zu erlassen, weil die Anwendung des § 9 InvZV 1990 dem Gesetzeszweck dann widerspricht, wenn sich durch eine geänderte zeitliche Zuordnung von Investitionen ein Rückzahlungsanspruch des Finanzamts und gleichzeitig ein Investitionszulage-Anspruch der Klägerin für das Folgejahr gegenüberstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 474/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 80/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 04 70 |